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Live-Schulung über Microsoft Teams

EU-AI-Act-Schulungfür den ganz normalen Betrieb

Sie schreiben Texte mit KI, lassen ein Foto aufhellen oder haben einen Chatbot auf der Website. In 60 Minuten klären wir, was davon einen Hinweis braucht und was nicht. In Alltagssprache und ohne Paragrafen.

  • Ein durchgehendes Beispiel statt Fachbegriffen
  • Orientierung, keine Rechtsberatung
  • Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags
Das Wichtigste auf einen Blick

Was Sie kennzeichnen müssen, in sechs Sätzen.

Damit Sie nicht scrollen müssen, um das Wesentliche zu erfahren, und damit Google und KI-Systeme die Antwort sauber zitieren können.

Diese Seite gibt eine Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Rechtsberatung.

  • Der wichtigste Satz

    Artikel 50 des EU AI Act fragt nicht nach dem Werkzeug, sondern danach, ob sich die Aussage des Bildes ändert.

  • Gleiche Regel für alle

    Ein von Hand gestempeltes und ein per KI retuschiertes Foto sind gleich zu behandeln. Beide brauchen keinen Hinweis, solange die Aussage dieselbe bleibt.

  • Und umgekehrt

    Ändert sich die Aussage, hilft es nicht, dass keine KI im Spiel war.

  • Die Zeichen

    Es gibt genau drei offizielle Zeichen der EU-Kommission: das Grundzeichen AI, dazu AI GENERATED und AI MODIFIED. Sie sind frei nutzbar und brauchen keine Quellenangabe.

  • Der Stichtag

    Ab dem 2. August 2026 wird gekennzeichnet. Inhalte von davor müssen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden, so steht es in den FAQ der EU-Kommission mit Stand 24. Juli 2026.

  • Die Schulung

    60 Minuten Orientierung für 79 Euro netto pro Person. Ein Termin steht derzeit nicht fest, Sie können sich aber vormerken lassen.

Ein Beispiel, fünf Situationen

Ändert sich die Aussage des Bildes?

Wir gehen die ganze Seite an einem einzigen Beispiel entlang. Frau Berger führt einen kleinen Malerbetrieb und benutzt KI so, wie die meisten sie benutzen: nebenbei.

Frau Berger ist frei erfunden. Sie steht hier für den ganz normalen Betrieb.

Artikel 50 fragt nicht nach dem Werkzeug, sondern danach, ob sich die Aussage des Bildes ändert.
  1. Sie hellt ein Teamfoto mit KI auf

    Das Bild wirkt freundlicher, zeigt aber weiterhin genau das, was passiert ist. Die Aussage bleibt dieselbe.

    Kein Hinweis nötig
  2. Sie lässt den Bauzaun aus dem Baustellenfoto entfernen

    Jetzt sieht die Baustelle ordentlicher aus, als sie war. Die Aussage des Bildes hat sich geändert, und damit gehört ein Hinweis dazu.

    Hinweis nötig
  3. Sie stempelt einen Fleck von Hand weg

    Hier war gar keine KI im Spiel. Trotzdem gilt dieselbe Frage, und die Antwort fällt genauso aus: Die Aussage bleibt dieselbe.

    Kein Hinweis nötig
  4. Sie retuschiert von Hand eine Person aus dem Bild

    Auch ohne KI ändert sich die Aussage. Dass kein KI-Werkzeug beteiligt war, hilft ihr an dieser Stelle nicht weiter.

    Hinweis nötig
  5. Sie lässt einen Chatbot auf der Website antworten

    Ihre Kunden müssen erkennen, dass sie mit einer Maschine schreiben. Für laufende Systeme gibt es dabei keinen Bestandsschutz.

    Hinweis nötig

Sie sehen: Es geht nicht um Technik, sondern um Ehrlichkeit gegenüber Ihren Kunden. Genau diese Frage üben wir in der Schulung an Ihren eigenen Bildern.

Wenn Sie tiefer einsteigen möchten, passt das hier dazu: unsere Online-Marketing-Schulungen, die Marketingberatung für den Einsatz von KI, SEO, GEO und AIO verständlich erklärt.

Die offiziellen Zeichen

Es gibt genau drei Zeichen, nicht mehr.

Die EU-Kommission stellt drei Zeichen bereit. Sie sind frei nutzbar und brauchen keine Quellenangabe. Entscheidend ist nicht, wie sie aussehen, sondern wo sie hingehören.

  • Grundzeichen

    AI

    Das Grundzeichen. Es markiert den Bereich, in dem künstliche Intelligenz beteiligt war.

  • Erzeugt

    AI GENERATED

    Für Inhalte, die von künstlicher Intelligenz erzeugt wurden und die es ohne sie so nicht gäbe.

  • Verändert

    AI MODIFIED

    Für Inhalte, die mit künstlicher Intelligenz verändert wurden, wenn sich dadurch die Aussage ändert.

Der Stichtag2. August 2026

Ein klares Datum, enger als es klingt.

Inhalte, die vor diesem Datum entstanden sind, müssen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden. Das ist die gute Nachricht. Sie gilt aber nicht so weit, wie viele denken.

Quelle: EU-Kommission, FAQ zur Kennzeichnung, Stand 24. Juli 2026

Es sind zwei Stichtage, nicht einer

Bild, Ton und Video
Hier zählt das Erzeugungsdatum. Entscheidend ist, wann die Datei entstanden ist.
Texte
Hier zählt das Veröffentlichungsdatum. Entscheidend ist, wann der Text online gegangen ist.

Vier Einschränkungen, die immer dazugehören

  1. Es ist eine Leitlinie und kein Gesetz

    Die FAQ sagen, wie die Kommission die Regel versteht. Ein Gericht kann das im Einzelfall anders sehen.

  2. Laufende Systeme haben keinen Bestandsschutz

    Ein Chatbot, der heute antwortet, handelt heute. Wann Sie ihn eingerichtet haben, spielt dabei keine Rolle.

  3. Wiederverwenden ist eine neue Handlung

    Ein altes Bild, das Sie heute erneut veröffentlichen, veröffentlichen Sie heute. Damit greift die Regel wieder.

  4. Das Wettbewerbsrecht kennt keinen 2. August

    Wer mit einem geschönten Bild wirbt, kann unabhängig vom EU AI Act abgemahnt werden. Dieser Weg war schon immer offen.

Belegte Zahlen

Warum das Thema gerade so viele betrifft

Drei Zahlen, die wir belegen können. Die Quelle steht daneben, damit Sie jede davon selbst nachlesen können.

Wir nennen nur Zahlen, die wir belegen können. Wo uns ein Beleg fehlt, lassen wir die Zahl lieber weg.

  • 109.000

    Mitgliedsunternehmen zählt allein der IHK-Bezirk Frankfurt. Sehr viele davon setzen inzwischen irgendwo KI ein, oft ohne darüber nachzudenken.

    Quelle: IHK Frankfurt am Main
  • 50,89 %

    des Web-Traffics in Deutschland kommen vom Smartphone. Ein Hinweis, den man nur am großen Bildschirm sieht, erfüllt seinen Zweck nicht.

    Quelle: StatCounter, August 2026
  • 43,0 %

    mehr Sichtbarkeit in KI-Antworten, wenn Texte belegte Zitate enthalten. Deshalb steht auf dieser Seite hinter jeder Aussage eine Quelle.

    Quelle: GEO-Studie, Princeton und IIT Delhi, KDD 2024
Kennzeichnungs-Check

Braucht Ihr Inhalt einen Hinweis?

Wählen Sie, was Sie gemacht haben und wann. Danach sehen Sie, ob ein Hinweis nötig ist, und vor allem, warum.

Das ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Rechtsberatung. Bei einem wichtigen Einzelfall fragen Sie bitte einen Anwalt.

Was haben Sie gemacht?
Wann war das?

Wählen Sie beides aus, dann sehen Sie hier die Antwort.

Vor dem 2. August 2026

Warum das so ist

Merksatz: Artikel 50 fragt nicht nach dem Werkzeug, sondern danach, ob sich die Aussage des Bildes ändert.

Eigenen Fall besprechen
Ablauf

60 Minuten, aufgeteilt in 45 und 15.

45 Minuten Vortrag und 15 Minuten Fragen. Diese Aufteilung gilt für jeden Termin. Tippen Sie auf einen Block, wenn Sie es genauer wissen möchten.

  1. Was der EU AI Act für Sie bedeutet

    etwa 10 Minuten

    Wir ordnen ein, welche Rolle Sie als ganz normaler Nutzer von KI überhaupt haben.

    Die meisten Betriebe sind weder Anbieter noch Entwickler von KI. Für Sie zählen vor allem die Transparenzpflichten, und die sind überschaubarer, als die Schlagzeilen vermuten lassen.

  2. Bilder, Ton und Video

    etwa 20 Minuten

    Der Kern der Schulung: Ändert sich die Aussage oder nicht?

    Wir gehen die typischen Fälle durch, von der Aufhellung bis zum weggerechneten Bauzaun. Danach sehen Sie selbst, wo die Grenze verläuft.

  3. Texte, Chatbots und der Stichtag

    etwa 15 Minuten

    Für Texte gilt ein anderes Datum als für Bilder, und Chatbots haben keinen Bestandsschutz.

    Dazu die vier Einschränkungen zum 2. August 2026, die in den meisten Zusammenfassungen im Netz fehlen.

  4. Ihre Fragen

    15 Minuten

    Sie fragen, wir ordnen ein. Ohne Paragrafenlesung, an Ihren eigenen Beispielen.

    Fragen können während der Schulung über den Chat in Microsoft Teams eingereicht werden. Damit jede Frage drankommt, halten wir die Runde bewusst klein.

Termine

Wann findet die nächste Schulung statt?

Wir tragen hier nur Termine ein, die auch wirklich stattfinden. Steht keiner in der Liste, gibt es gerade keinen. Das ist uns lieber, als Sie mit einem alten Datum zu locken.

Lieber direkt?06146 90 96 072anfrage@schaefer-online-marketing.deAntwort in der Regel innerhalb eines Werktags.

Nächste Termine

    Derzeit steht kein Termin fest.

    Lassen Sie sich vormerken. Sobald ein Termin steht, melden wir uns bei Ihnen, bevor die Plätze weg sind.

    Die Teilnahme kostet 79 Euro netto pro Person. Für ein ganzes Team setzen wir auf Wunsch auch einen eigenen Termin an.

    Vormerken lassen
    Über den Referenten

    Wer die Schulung hält und woran Sie ihn messen können.

    Sie sollen wissen, wer vorne steht. Und weil es auf dieser Seite um Kennzeichnung geht, sagen wir Ihnen auch, wie das Foto entstanden ist.

    Kevin Schäfer, Inhaber von Schäfer Online-Marketing und Referent der Schulung

    Kevin Schäfer

    Referent, Inhaber und freier Sachverständiger für SEO und Webdesign

    Kevin Schäfer hat Schäfer Online-Marketing 2020 gegründet und hat heute über 90 Betriebe in laufender Betreuung, überwiegend im Rhein-Main-Gebiet. Er arbeitet täglich mit KI-Werkzeugen und kennt die Fragen, die dabei im Betrieb auftauchen. Er ist freier Sachverständiger, also nicht öffentlich bestellt und nicht vereidigt.

    • OMT-Experte, Profil öffentlich einsehbar
    • BNI-Chapter 7 QUELLEN Wiesbaden, Fachgebiet SEO-Beratung
    • Präsident des Rotary Clubs Rüsselsheim und Groß-Gerau im Jahr 2025/26
    • Porträt in der Hochheimer Zeitung vom 12. Februar 2021
    5,0aus 18 Google-Rezensionen, Stand August 2026

    Das sagen unsere Kundinnen und Kunden

    • Meine erste Wahl, wenn es um Online-Marketing geht. Herr Schäfer hat die Gabe, komplexe Themen zu überblicken, transparent zu kommunizieren und hervorragende Lösungen herbeizuführen.
      Jan Peter NowakJPN Marketing
    • Ich bin sehr beeindruckt von Kevins professioneller und zielorientierter Arbeitsweise.
      Jehad MiroCar Care Miro
    • Herr Schäfer gibt sich sehr viel Mühe und erklärt alle Maßnahmen verständlich. Demnächst gehen wir eine weitere Kampagne an.
      Jan TriftererMT-Grabmale
    Passt dazu

    Was Sie als Nächstes lesen könnten

    KI ist nur ein Teil des Themas. Wenn Sie tiefer einsteigen möchten, finden Sie hier die passende Seite.

    • Online-Marketing-Schulungen

      Die große Schulung für Ihr Team, von Strategie über Sichtbarkeit bis zu Kennzahlen.

      Zu den Schulungen
    • Marketingberatung

      Wenn Sie jemanden brauchen, der mit Ihnen sortiert, wo KI im Betrieb wirklich hilft.

      Zur Beratung
    • SEO, GEO und AIO erklärt

      Wie Sichtbarkeit in KI-Systemen entsteht und was die drei Begriffe wirklich bedeuten.

      Begriffe verstehen
    • SEO und KI-Sichtbarkeit

      Gefunden werden in Google und in KI-Systemen wie ChatGPT und Perplexity.

      Zur Sichtbarkeit
    • Webdesign

      Websites, die Besucher bis zur Anfrage führen, statt nur gut auszusehen.

      Zum Webdesign
    • Über uns

      Wer hinter Schäfer Online-Marketing steht und wie wir arbeiten.

      Team ansehen
    Häufige Fragen

    Was Betriebe uns zum EU AI Act am häufigsten fragen.

    Kurz und verständlich beantwortet. Fehlt Ihre Frage, schreiben Sie sie einfach ins Formular.

    Ja, allerdings meistens nur mit den Transparenzpflichten. Wer KI im Alltag einsetzt, muss vor allem dort einen Hinweis geben, wo sich durch die KI die Aussage eines Inhalts ändert.

    Nein. Artikel 50 fragt nicht nach dem Werkzeug, sondern danach, ob sich die Aussage des Bildes ändert. Ein von Hand gestempeltes und ein per KI retuschiertes Foto sind gleich zu behandeln.

    Es gibt genau drei offizielle Zeichen der EU-Kommission: das Grundzeichen AI, dazu AI GENERATED und AI MODIFIED. Sie sind frei nutzbar und brauchen keine Quellenangabe. Sie gehören nur dorthin, wo wirklich eine Pflicht besteht.

    Inhalte von davor müssen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden. Das sagt die EU-Kommission in ihren FAQ mit Stand 24. Juli 2026. Es ist eine Leitlinie und kein Gesetz, und beim Wiederverwenden gilt sie nicht mehr.

    Nein. Ein offizielles Zertifikat einer Behörde für den Einsatz von KI im Betrieb gibt es nicht. Sinnvoll ist, dass Ihre Leute wissen, was sie tun, und dass Sie das kurz schriftlich festhalten.

    Nein. Die Schulung ordnet fachlich ein und gibt Orientierung. Verbindlich ist die Rechtsberatung. Rechtlich schwierige Einzelfälle gehören zu einem Anwalt.

    Aktuell steht kein Termin fest. Schreiben Sie uns, dann melden wir uns, sobald einer steht. Die Teilnahme kostet 79 Euro netto pro Person.

    Vormerken

    Wir sagen Bescheid, sobald ein Termin steht.

    Schreiben Sie uns kurz, worum es bei Ihnen geht. Wir merken Sie für den nächsten Termin vor und beantworten Ihre Frage, wenn sie sich in zwei Sätzen klären lässt. Die Anfrage ist unverbindlich.

    5,0aus 18 Google-Rezensionen, Stand August 2026

    Platz vormerken

    Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags
    Worum geht es?

    © 2026 Schäfer Online-Marketing, Kevin Schäfer. USt-IdNr. DE330104626