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Blog · Website und Kosten
Website-Relaunch ohne Einbruch bei Google: Was vor dem Umzug feststehen muss
Ein Relaunch, also der Neustart einer Website mit neuem Aufbau und Design, ist schnell beschlossen. Riskant wird er dort, wo sich Adressen ändern und Google die alten Seiten nicht mehr findet. Wer vor dem Umschalten die entscheidenden Fragen klärt, erspart sich böse Überraschungen.
Antwort zuerst
Das Wichtigste auf einen Blick
Wer wenig Zeit hat, findet hier die fünf wichtigsten Aussagen. Die Quellen dazu stehen am Ende des Beitrags.
Bei einem Relaunch mit neuen Adressen braucht jede alte Seite eine dauerhafte Weiterleitung auf die inhaltlich passende neue Seite.
Eine Weiterleitung schickt Besucher und Google automatisch von der alten zur neuen Adresse. Google empfiehlt dafür die Statuscodes 301 oder 308. Ein 302 gilt als vorübergehende Weiterleitung.
Weiterleitungen sollten laut Google so lange wie möglich bestehen bleiben, in der Regel mindestens ein Jahr.
In dieser Zeit überträgt Google die Signale der alten Adressen auf die neuen.
Schwankende Platzierungen in den ersten Wochen nach einem Umzug sind laut Google normal und legen sich mit der Zeit.
Bei mittelgroßen Websites kann es einige Wochen oder länger dauern, bis Google die neuen Adressen anzeigt.
Viele alte Adressen pauschal auf die Startseite umzuleiten, ist kein sauberer Umzug, sondern kann laut Google zu Soft-404-Fehlern führen.
Ein Soft-404 ist eine Seite, die Google wie eine Fehlerseite behandelt, obwohl der Server keinen Fehler meldet.
Das Tool zur Adressänderung in der Google Search Console ist nur für einen Wechsel der Domain gedacht.
Die Search Console ist Googles Werkzeug für Website-Betreiber. Bei einem Domainwechsel leitet Google die Signale 180 Tage weiter, sofern 301-Weiterleitungen eingerichtet sind.
Zum Abhaken
Ihr Relaunch-Fahrplan
Der Fahrplan ist in vier Zeitpunkte gegliedert, und jeder hat einen eigenen Reiter. Haken Sie ab, was erledigt ist, dann zeigt Ihnen der Zähler den aktuellen Stand. Zwischen den Reitern wechseln Sie per Maus oder mit den Pfeiltasten.
Ihr Stand insgesamt
0 von 16 erledigt
Vier Wochen vorher
Jetzt entsteht die Liste, an der alles hängt.
Starttag
Am Tag der Umstellung zählen wenige, aber wichtige Handgriffe.
Erste vier Wochen
Jetzt zeigt sich, ob die Weiterleitungen tragen.
Zwölf Monate
Die Weiterleitungen müssen das erste Jahr sicher überstehen.
Die Häkchen werden nicht gespeichert. Die Hinweise zur Barrierefreiheit sind keine Rechtsberatung.
In der Praxis
Wer beim Relaunch was erledigt
Oft fühlt sich für eine Aufgabe niemand zuständig. Die Tabelle ordnet jede Aufgabe zu und zeigt, woran Sie erkennen, dass sie erledigt ist.
| Aufgabe | Wer sich kümmert | Woran Sie es erkennen |
|---|---|---|
| Zuordnungsliste alt zu neu | Agentur und Betrieb gemeinsam, denn Sie kennen die Seiten, über die Kunden kommen | Eine Tabelle, in der jede alte Adresse ein inhaltlich passendes Ziel hat |
| 301-Weiterleitungen | Agentur oder Hoster | Sie öffnen eine alte Adresse im Browser und landen auf der passenden neuen Seite |
| Dauer der Weiterleitungen | Sie selbst, im Vertrag | Mindestens ein Jahr steht schriftlich im Angebot oder Vertrag |
| Noindex und robots.txt | Agentur | Die neue Website ist am Starttag für Suchmaschinen freigegeben |
| Barrierefreiheit | Sie selbst, mit fachlicher Beratung | Die Frage ist vor dem Start geklärt, etwa mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit |
Ein Beispiel aus dem Alltag
Beim Malerbetrieb in Hochheim hat ein Kunde die alte Seite zum Fassadenanstrich als Lesezeichen gespeichert. Mit Weiterleitung landet er auf der neuen Fassadenseite. Ohne Weiterleitung sieht er eine Fehlerseite und sucht vielleicht beim nächsten Betrieb.
Häufige Fragen
Fünf Fragen, die vor einem Relaunch gestellt werden
Die Antworten sind bewusst knapp gehalten und nennen jeweils ihre Quelle.
Nein, nicht automatisch. Google schreibt selbst, dass die Sichtbarkeit während eines Umzugs vorübergehend schwanken kann und sich die Platzierungen mit der Zeit einpendeln. Riskant wird es, wenn alte Adressen ohne Weiterleitung ins Leere laufen. Beim Relaunch von frankfurt.de im Jahr 2020 nannte SISTRIX alte Adressen mit dem Status 404 als eine der Ursachen für den Verlust. Mit einer vollständigen Zuordnungsliste und dauerhaften 301-Weiterleitungen sinkt dieses Risiko. Eine Garantie gibt es trotzdem nicht.
Google empfiehlt, Weiterleitungen so lange wie möglich bestehen zu lassen, in der Regel mindestens ein Jahr. In dieser Zeit überträgt Google die Signale der alten Adressen auf die neuen. Wechseln Sie zusätzlich die Domain, nennt die Search-Console-Hilfe mindestens 180 Tage und länger, solange noch Besucher über die alte Adresse kommen. Mir ist wichtig, dass die Dauer schriftlich im Vertrag mit Hoster oder Agentur steht. Sonst können die Weiterleitungen beim nächsten Update verschwinden, ohne dass es jemand bemerkt.
Davon rät Google ausdrücklich ab. Viele alte Adressen auf ein einziges, unpassendes Ziel wie die Startseite umzuleiten, kann zu Soft-404-Fehlern führen. Gemeint ist eine Seite, die Google wie eine Fehlerseite behandelt, obwohl der Server keinen Fehler meldet. Auch für Besucher ist das unpraktisch. Wer ein Lesezeichen auf Ihre Seite zum Fassadenanstrich hat, landet auf der Startseite und sucht von vorn. Jede alte Seite bekommt deshalb ihr eigenes, passendes Ziel.
Nur wenn Sie die Domain wechseln, etwa weil Ihr Betrieb einen neuen Namen bekommt. Für geänderte Pfade auf derselben Domain ist das Tool laut Google nicht gedacht. Das gilt auch für den Wechsel von http auf https oder von www auf die Adresse ohne www. Voraussetzung sind funktionierende 301-Weiterleitungen. Google leitet die Signale dann 180 Tage weiter. Bleibt die Domain gleich, zählen die Weiterleitungen und die neue Sitemap.
Diese Frage sollten Sie vor dem Relaunch klären. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt laut Bundesfachstelle Barrierefreiheit seit dem 28.06.2025. Stellen Sie sich zwei Fragen. Bieten Sie Verbrauchern über Ihre Website Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr an, etwa einen Online-Shop? Und greift für Sie die Ausnahme für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten? Für Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen oder vertreiben, gilt diese Ausnahme laut Fachstelle nicht. Prüfen Sie Ihren Fall mit der Fachstelle oder Ihrer IHK. Das ist keine Rechtsberatung.
Über den Autor
Kevin Schäfer
- Geschäftsführer
- Online-Marketing Consultant
- Sachverständiger für SEO, GEO, AIO und Webdesign
Kevin Schäfer arbeitet seit 2010 im Marketing und hat Schäfer Online-Marketing am 1. Mai 2020 gegründet. Seitdem hat er mit seinem Team über 140 Websites auf Onepage.io umgesetzt. Er ist Sachverständiger für SEO, GEO, AIO und Webdesign.
Schäfer Online-Marketing · Beratungsbüro Darmstädter Straße 11 · 65474 Bischofsheim · Telefon 06146 90 96 072
Nächster Schritt
Planen wir Ihren Relaunch, bevor umgeschaltet wird
Einen Relaunch ganz ohne Schwankung kann niemand seriös versprechen, auch ich nicht. Planen lassen sich aber die Liste der alten Adressen und saubere Weiterleitungen. Genau das gehen wir vor dem Start gemeinsam mit Ihnen durch.
Lieber direkt sprechen? Telefon 06146 90 96 072 oder anfrage@schaefer-online-marketing.de
Verwendete Quellen
- Google Search Central, Site moves with URL changes, zuletzt aktualisiert am 20.08.2026
- Google Search Console-Hilfe, Change of Address tool, Datum auf der Seite nicht angegeben, abgerufen am 17.09.2026
- SISTRIX News, Alessandro Famà, Beitrag zum Relaunch von frankfurt.de, veröffentlicht am 09.03.2020, aktualisiert am 12.04.2021, Methode: SISTRIX-Sichtbarkeitsindex
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit, FAQ zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, Stand Juli 2025, Seite aktualisiert am 15.04.2026
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit, Seite E-Commerce, Stand 27.11.2025
Die Angaben von Google stammen aus der englischen Originaldokumentation und sind sinngemäß übersetzt. Das Beispiel frankfurt.de ist ein Einzelfall mit Daten von 2020 und lässt sich nicht verallgemeinern. Die Lebensdauer einer Website und der Aufwand bei ungepflegten WordPress-Installationen sind Erfahrungswerte von Kevin Schäfer. Die Hinweise zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sind keine Rechtsberatung. Alle Quellen wurden am 17.09.2026 geprüft.
© 2026 Schäfer Online-Marketing, Kevin Schäfer. USt-IdNr. DE330104626