- Leistungen
- SEO und KI-Sichtbarkeit
- Webdesign
- Marketingberatung
- Social Media
- Onepage.io Support
- Standorte
- SEO Frankfurt
- SEO Mainz
- SEO Wiesbaden
- Webdesign Frankfurt
- Webdesign Mainz
- Webdesign Wiesbaden
- KI-Optimierung Frankfurt
- KI-Optimierung Mainz
- KI-Optimierung Wiesbaden
- KI und AIO
- SEO, GEO und AIO erklärt
- EU-AI-Act-Schulung
- Wissen und Hilfe
- Online-Marketing-Lexikon
- Schulungen
- Support
- Über uns
- Blog
- Kontakt
Blog · Vor der Unterschrift
Zwölf Fragen, die Sie einer Agentur vor der Beauftragung stellen sollten
Angebote für eine Website lassen sich am Preis nicht vergleichen. Diese zwölf Fragen machen sie vergleichbar – zu jeder Frage steht hier, worauf eine gute Antwort hinausläuft und was ein Warnzeichen ist. Auch die unbequemen Fragen, die uns selbst betreffen.
Antwort zuerst
Das Wichtigste auf einen Blick
Sechs Sätze, die Sie aus diesem Beitrag mitnehmen sollten – auch wenn Sie den Rest überspringen.
Ein Angebot für eine Website lässt sich nicht am Preis vergleichen, sondern nur an dem, was darin ausdrücklich geregelt ist.
Zwei Angebote mit derselben Summe können völlig verschiedene Leistungen meinen. Der Unterschied steht nicht in der Summe, sondern in dem, was nicht dabeisteht.
Die zwölf Fragen in diesem Beitrag decken die Punkte ab, an denen Projekte im Nachhinein teuer werden: Zuständigkeit, Leistungsumfang, Nutzungsrechte, Systemwechsel, laufende Kosten, Pflege, Messbarkeit, Versprechen, Qualifikation, rechtliche Pflichten, Erreichbarkeit und überprüfbare Referenzen.
Jeder dieser Punkte hat schon Projekte gekostet, die am Anfang gut aussahen. Stellen Sie die Fragen vor der Unterschrift, nicht danach.
Entscheidend ist nicht, ob jede Antwort Ihnen gefällt, sondern ob überhaupt eine konkrete Antwort kommt.
Ein ehrliches „Das können wir nicht“ ist mehr wert als ein freundliches „Das kriegen wir schon hin“. Notieren Sie mit, wer bei welcher Frage ausweicht.
Titel sagen weniger, als sie suggerieren: Die Bezeichnung Sachverständiger ist nicht gesetzlich geschützt, geschützt ist nur die Bezeichnung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger nach Paragraf 36 der Gewerbeordnung.
Das gilt auch für uns. Kevin Schäfer ist freier Sachverständiger für SEO und Webdesign – ausdrücklich nicht öffentlich bestellt und nicht gerichtlich vereidigt. Wer diese Unterscheidung verwischt, sagt Ihnen etwas über seinen Umgang mit Genauigkeit.
Handwerkliche Qualität ist keine Selbstverständlichkeit: Der WebAIM-Million-Bericht vom 30.03.2026 fand bei 95,9 Prozent von einer Million maschinell geprüften Startseiten Verstöße gegen die WCAG-2-Kriterien, im Schnitt 56,1 je Seite.
Geprüft wurden die Startseiten der eine Million meistbesuchten Websites weltweit, und zwar automatisiert. Die Zahl sagt nichts über eine einzelne Agentur – sie erklärt nur, warum die Frage nach Barrierefreiheit in diesen Katalog gehört.
Wer bei mehreren der zwölf Fragen ausweicht, wird auch im laufenden Projekt ausweichen.
Das Verhalten im Verkaufsgespräch ist die beste verfügbare Vorschau auf die Zusammenarbeit. Es ist der Moment, in dem sich alle Beteiligten die größte Mühe geben.
Einordnung
Titel, Zertifikate und rechtliche Pflichten – was davon wirklich etwas bedeutet
Zwei der zwölf Fragen bringen regelmäßig die unangenehmsten Antworten hervor: die nach der Qualifikation hinter einem Titel und die nach den rechtlichen Pflichten. Beide lohnen sich, weil hier am häufigsten mit Begriffen gearbeitet wird, die größer klingen, als sie sind. Wir fangen bei uns selbst an.
Zwei Begriffe, ein Unterschied
Sachverständiger
Die Bezeichnung für sich genommen ist nicht gesetzlich geschützt. Eine Sachverständigentätigkeit bedarf grundsätzlich keiner behördlichen Zulassung; freie Sachverständige dürfen also ohne Bestellung arbeiten und Gutachten erstellen. Was dabei fehlt, ist eine von außen geprüfte Bestätigung der Sachkunde. Der Titel sagt damit etwas über das Selbstverständnis, aber nichts über eine bestandene Prüfung.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Diese Bezeichnung ist geschützt. Die öffentliche Bestellung erfolgt nach Paragraf 36 der Gewerbeordnung durch eine Bestellungskörperschaft, bei gewerblichen Fachgebieten in der Regel durch eine Industrie- und Handelskammer. Vorausgesetzt werden der Nachweis besonderer Sachkunde und eine Prüfung der persönlichen Eignung; die Bestellung ist befristet, meist auf fünf Jahre. Wer sie nicht hat, darf die Bezeichnung nicht führen.
In eigener Sache, damit Sie es nicht suchen müssen
Kevin Schäfer ist freier Sachverständiger für SEO und Webdesign. Er ist ausdrücklich nicht öffentlich bestellt und nicht gerichtlich vereidigt. Wir führen den Zusatz „frei“ deshalb überall mit, auch dort, wo es kürzer und beeindruckender ginge. Was hinter der Tätigkeit steht, ist die tägliche Praxis mit Websites, Suchmaschinen und KI-Systemen sowie die Listung als OMT-Experte – nicht eine staatliche Bestellung. Wenn Sie ein Gutachten brauchen, das vor Gericht Bestand haben muss, sind Sie bei einer öffentlich bestellten und vereidigten Person besser aufgehoben, und das sagen wir Ihnen im Erstgespräch auch so.
Diese Auskunft dürfen Sie von jedem verlangen, den Sie beauftragen. Sie ist Frage 9 im Katalog weiter unten.
Barrierefreiheit: eine Pflicht, die viele Angebote nicht erwähnen
Seit dem 28.06.2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es betrifft unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern, also etwa Onlineshops, Online-Marktplätze und Buchungsstrecken. Wenn Ihr Vorhaben darunterfällt, ist Barrierefreiheit keine Kür und keine Zusatzposition, sondern Teil der geschuldeten Leistung. Fragen Sie deshalb vor der Beauftragung, wie der Anbieter damit umgeht – und nicht danach.
- Geltung seit dem 28.06.2025.
- Betroffen sind Angebote an Verbraucher, nicht der reine Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen.
- Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind beim Angebot von Dienstleistungen ausgenommen.
- Diese Ausnahme gilt nicht für Unternehmen, die Produkte herstellen, einführen oder vertreiben.
- Ob Ihr konkreter Fall darunterfällt, ist eine Rechtsfrage – und die gehört zu jemandem mit Rechtsberatungserlaubnis.
Belege zu diesem Abschnitt
- IHK Rhein-Neckar, Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, abgerufen am 11.09.2026
- IHK Region Stuttgart, Barrierefreie Webseiten und das BFSG, abgerufen am 11.09.2026
- Wettbewerbszentrale, Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt ab 28. Juni 2025, Beitrag vom 24.06.2025
Hinweis: Dieser Abschnitt gibt den Stand unserer Recherche vom 11.09.2026 wieder und ist keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang eine Pflicht für Ihr Unternehmen besteht, kann nur jemand mit Rechtsberatungserlaubnis verbindlich beurteilen.
Praxis
Wie Sie das Gespräch führen, ohne wie ein Prüfer zu wirken
Zwölf Fragen am Stück abzuarbeiten fühlt sich für beide Seiten unangenehm an. Es geht auch anders: Die Reihenfolge und das Setting entscheiden darüber, ob Sie ein Verhör führen oder ein Fachgespräch. Fünf Schritte haben sich bewährt.
Schicken Sie die Fragen vorher
Ein Link auf diese Seite oder eine kurze Liste per E-Mail reicht. Wer sich vorbereiten kann, antwortet konkreter, und Sie verlieren im Termin keine Zeit mit Nachschlagen. Nebenbei erfahren Sie etwas: Wer die Liste kommentarlos übergeht und im Gespräch trotzdem gleich zum Angebot kommen will, hat Ihnen bereits geantwortet.
Sprechen Sie, statt zu schreiben
Stellen Sie die Fragen im Telefonat oder im Termin, nicht im Kontaktformular. Nicht wegen der Worte, sondern wegen allem drumherum: Wo kommt die Antwort sofort, wo wird es lang, wo wird es unscharf. Ein Zögern bei der Frage nach den laufenden Kosten sagt mehr als jede Zahl, die danach kommt.
Schreiben Sie mit und lesen Sie zurück
Notieren Sie die Antworten in Stichworten und fassen Sie am Ende zusammen: „Habe ich Sie richtig verstanden, dass die Nutzungsrechte nach Zahlung vollständig auf uns übergehen?“ Diese eine Rückfrage räumt die meisten Missverständnisse aus, bevor sie welche werden.
Verlangen Sie die Kernpunkte schriftlich
Was im Gespräch zugesagt wurde, gehört ins Angebot oder in den Vertrag – mindestens Leistungsumfang, Nutzungsrechte, laufende Kosten und Erreichbarkeit. Nicht, weil Sie mit einem Streit rechnen, sondern weil in zwei Jahren niemand mehr weiß, was im März besprochen wurde. Eine seriöse Agentur findet diese Bitte völlig normal.
Entscheiden Sie nicht im ersten Termin
Schlafen Sie eine Nacht darüber und führen Sie ein zweites, kurzes Gespräch. Achten Sie darauf, was jetzt anders erzählt wird als beim ersten Mal. Wer beim zweiten Durchgang bei denselben Aussagen bleibt, hat sie gemeint. Zeitdruck, der von der Anbieterseite kommt, ist an dieser Stelle immer ein Warnzeichen.
Zwei Dinge, die Sie vor dem ersten Gespräch für sich klären sollten
Die zwölf Fragen prüfen den Anbieter. Zwei Fragen sollten Sie vorher sich selbst beantworten, sonst kaufen Sie eine Lösung für ein Problem, das Sie noch nicht benannt haben.
Was genau soll besser werden?
„Die Seite ist alt“ ist kein Ziel. Wenn Sie wissen, ob es an der Auffindbarkeit, an der Verständlichkeit oder am Weg zur Kontaktaufnahme hängt, können Sie das Angebot daran messen – und merken, wenn jemand etwas anderes verkauft, als Sie brauchen.
Warum bringt meine Website keine Anfragen?Welche Größenordnung ist überhaupt realistisch?
Wer ohne Preisgefühl in ein Gespräch geht, hält jedes Angebot entweder für zu teuer oder für ein Schnäppchen. Ein belegter Marktkorridor und ein Blick auf die Gesamtkosten über fünf Jahre schaffen hier Boden unter den Füßen.
Was kostet eine professionelle Website 2026 wirklich?
Interaktiv
Die zwölf Fragen zum Abhaken
Haken Sie während oder nach dem Gespräch jede Frage ab, auf die Sie eine konkrete Antwort bekommen haben. Zu jeder Frage können Sie aufklappen, worauf eine gute Antwort hinausläuft und was ein Warnzeichen ist. Es werden keine Daten übertragen und nichts gespeichert – die Liste läuft nur in Ihrem Browser.
Beantwortet0 von 12
Worauf eine gute Antwort hinausläuft
Namen, Rollen und eine feste Ansprechperson. Wenn Teile extern vergeben werden, wird das offen gesagt, samt der Frage, wer für das Ergebnis geradesteht. Bei kleinen Anbietern ist die ehrliche Antwort oft: Ich mache das selbst, und bei Urlaub oder Krankheit dauert es länger. Das ist eine brauchbare Auskunft.
Warnzeichen
Im Verkaufsgespräch sitzt ein erfahrener Kopf, danach bekommen Sie eine E-Mail-Adresse ohne Namen. Ebenso: ausweichende Antworten zur Frage, wer tatsächlich baut.
Worauf eine gute Antwort hinausläuft
Eine Aufzählung, die auch das Weggelassene benennt: Wer schreibt die Texte, woher kommen Bilder und Lizenzen, ist die Struktur vorher geplant, sind Datenschutz und Impressum technisch eingebunden, wie viele Korrekturschleifen sind drin. Konkrete Grenzen sind ein gutes Zeichen, keine Einschränkung.
Warnzeichen
Pauschalformeln wie „Komplettpaket“ oder „alles inklusive“ ohne Liste. Wenn niemand sagen kann, was nicht enthalten ist, ist der Umfang nicht definiert.
Worauf eine gute Antwort hinausläuft
Eine klare Aussage dazu, dass Texte, Bilder und Gestaltung nach vollständiger Zahlung von Ihnen genutzt werden dürfen, und ein Hinweis darauf, welche Bestandteile lizenziert sind und deshalb an Bedingungen hängen – etwa Stockbilder, Schriften oder gekaufte Erweiterungen.
Warnzeichen
Das Thema kommt im Angebot gar nicht vor. Oder die Rechte bleiben beim Anbieter, solange ein Betreuungsvertrag läuft – das ist eine Fessel, keine Leistung.
Worauf eine gute Antwort hinausläuft
Der Systemname wird genannt, und es wird ehrlich gesagt, was ein Wechsel bedeutet. Bei den meisten Systemen heißt die Wahrheit: Inhalte lassen sich mitnehmen, die gebaute Seite selbst nicht. Wichtig ist, dass Sie das vorher wissen und dass Domain und Zugänge auf Sie laufen.
Warnzeichen
Eine Eigenentwicklung ohne Dokumentation, die nur dieser Anbieter pflegen kann. Oder die Auskunft, ein Wechsel sei „kein Problem“, ohne dass jemand erklärt, wie er abliefe.
Worauf eine gute Antwort hinausläuft
Eine Aufstellung mit Anschaffung und laufenden Posten: Hosting, Lizenzen, Domain, Wartung, Support, geplante Änderungen. Wenn externe Kosten noch nicht feststehen, wird das gesagt und nachgereicht. Ein Nachreichen ist in Ordnung, ein Weglassen nicht.
Warnzeichen
Nur eine Zahl für die Erstellung und ein Achselzucken beim Rest. Die zweite Hälfte der Rechnung taucht dann in der ersten Jahresabrechnung auf.
Worauf eine gute Antwort hinausläuft
Eine ehrliche Einschätzung, was Sie selbst übernehmen können und was nicht, verbunden mit einer Einweisung und einer kurzen Anleitung. Wer Ihnen zutraut, Texte selbst zu ändern, verdient weniger an Kleinkram – und sagt es trotzdem.
Warnzeichen
Jede Textkorrektur muss beauftragt werden, es gibt keine Einweisung, und für das Austauschen einer Telefonnummer wird eine Stunde berechnet.
Worauf eine gute Antwort hinausläuft
Konkrete, nachprüfbare Größen und die Werkzeuge dazu: Anfragen über Formular und Telefon, Suchbegriffe in der Google Search Console, Besucherzahlen auf den wichtigsten Seiten. Dazu gehört die Frage, wie der heutige Stand gemessen wird – ohne Ausgangswert gibt es später keinen Vergleich.
Warnzeichen
Erfolg wird an Gefallen gemessen: „Die Seite sieht dann modern aus.“ Oder es wird gemessen, was immer gut aussieht, etwa Seitenaufrufe statt Anfragen.
Worauf eine gute Antwort hinausläuft
Eine klare Grenze. Seriös ist: Wir können an Inhalten, Technik und Struktur arbeiten, wir können keine Platzierungen und keine Anfragezahlen garantieren, weil Wettbewerb und Nachfrage nicht in unserer Hand liegen. Diese Antwort klingt weniger beeindruckend und ist die einzige haltbare.
Warnzeichen
Garantierte Platz-eins-Versprechen, zugesicherte Anfragezahlen oder eine „Google-Partnerschaft“, die angeblich Rankings beeinflusst.
Worauf eine gute Antwort hinausläuft
Eine Auskunft darüber, worauf der Titel beruht und wer ihn vergeben hat. Beim Wort Sachverständiger ist der entscheidende Punkt, ob jemand öffentlich bestellt und vereidigt ist – das vergibt nach Paragraf 36 der Gewerbeordnung eine Bestellungskörperschaft wie eine IHK nach Sachkundeprüfung – oder ob er frei tätig ist. Beides ist zulässig, es ist nur nicht dasselbe. Wir sagen es von uns aus: Kevin Schäfer ist freier Sachverständiger für SEO und Webdesign, nicht öffentlich bestellt und nicht gerichtlich vereidigt.
Warnzeichen
Der Zusatz „frei“ verschwindet, sobald es beeindrucken soll. Zertifikate, deren Herausgeber niemand nennen kann. Oder Unmut darüber, dass Sie überhaupt gefragt haben.
Worauf eine gute Antwort hinausläuft
Der Anbieter weiß, dass das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz seit dem 28.06.2025 gilt, kann einordnen, ob Ihr Vorhaben davon betroffen sein könnte, und nennt die handwerklichen Grundlagen: ausreichende Kontraste, Alternativtexte, beschriftete Formularfelder, Bedienbarkeit mit der Tastatur. Und er verweist für die Rechtsfrage an jemanden mit Rechtsberatungserlaubnis.
Warnzeichen
„Das betrifft Sie nicht“ ohne Rückfrage zu Geschäftsmodell und Betriebsgröße. Oder umgekehrt: Panikmache mit angeblich drohenden Bußgeldern, um ein Zusatzpaket zu verkaufen.
Worauf eine gute Antwort hinausläuft
Ein benannter Weg mit einer realistischen Zusage: Wer ist erreichbar, über welchen Kanal, in welcher Zeit, und was kostet ein Noteinsatz. „Werktags innerhalb von vier Stunden, am Wochenende nach Absprache“ ist eine gute Antwort. Eine ehrliche Grenze ist besser als eine große Zusage.
Warnzeichen
Nur ein Kontaktformular und keine Zusage zur Reaktionszeit. Oder eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung, die ein Betrieb mit zwei Personen nicht leisten kann.
Worauf eine gute Antwort hinausläuft
Drei Adressen, die man aufrufen kann, dazu die Auskunft, welcher Teil jeweils selbst gemacht wurde. Im besten Fall dürfen Sie mit einem dieser Kunden sprechen. Achten Sie auf Projekte in ähnlicher Größe wie Ihres, nicht auf die glänzendste Referenz im Portfolio.
Warnzeichen
Nur Bildschirmfotos ohne Adresse, Referenzen ohne Namen, oder Projekte, bei denen unklar bleibt, was davon wirklich aus diesem Haus stammt.
Auswertung
So viele Punkte konnte Ihre Agentur beantworten: 0 von 12
Hier fehlt die Grundlage für eine Entscheidung
Auf dieser Basis lässt sich kein Angebot bewerten, egal wie gut die Zahl am Ende aussieht. Fragen Sie nach, und wenn die Antworten auch beim zweiten Anlauf ausbleiben, holen Sie ein weiteres Angebot ein. Fehlende Auskunft vor dem Auftrag wird nach dem Auftrag selten besser.
Häufige Fragen
Sechs Fragen, die uns dazu wirklich gestellt werden
Kurze Antworten, ohne Umweg.
Nein, aber sie trennen zuverlässig zwei Gruppen. Wer auf alle zwölf Fragen eine ruhige, konkrete Antwort gibt, hat das eigene Geschäft durchdacht und sagt Ihnen auch im Projekt geradeheraus, was geht und was nicht. Wer bei mehreren Fragen ausweicht, wird das im Projekt ebenfalls tun. Die Fragen ersetzen kein Bauchgefühl, sie machen es nur überprüfbar.
Nein, und die Reaktion darauf ist selbst schon eine Antwort. Es geht um einen Auftrag über mehrere tausend Euro und um ein System, mit dem Sie danach jahrelang arbeiten. Eine Agentur, die diese Fragen als Misstrauen liest statt als Sorgfalt, ist die falsche. Uns sind sie willkommen, weil sie das Gespräch abkürzen.
Suchen Sie nicht den niedrigeren Preis, sondern die größere Lücke. Am häufigsten klafft sie bei drei Punkten: den laufenden Kosten über fünf Jahre, den Nutzungsrechten nach Projektende und der Frage, wer die Inhalte nach dem Start pflegt. Sind diese drei Punkte in beiden Angeboten gleich klar beantwortet, dürfen Sie tatsächlich nach dem Preis entscheiden.
Die Bezeichnung Sachverständiger ist für sich genommen nicht gesetzlich geschützt. Geschützt ist die Bezeichnung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, die nach Paragraf 36 der Gewerbeordnung von einer Industrie- und Handelskammer oder einer anderen Bestellungskörperschaft nach Prüfung der besonderen Sachkunde vergeben wird. Freie Sachverständige dürfen ohne Bestellung tätig werden, weisen aber keine von außen geprüfte Qualifikation vor. Kevin Schäfer ist freier Sachverständiger für SEO und Webdesign, ausdrücklich nicht öffentlich bestellt und nicht gerichtlich vereidigt. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.
Das hängt davon ab, was Sie anbieten und wie groß Ihr Betrieb ist. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28.06.2025 und betrifft Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern, also etwa Onlineshops, Buchungsstrecken und Online-Marktplätze. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind beim Angebot von Dienstleistungen ausgenommen, beim Herstellen und Vertreiben von Produkten nicht. Ob Ihr Fall darunterfällt, kann Ihnen nur jemand mit Rechtsberatungserlaubnis verbindlich sagen, und das sind wir nicht.
Fragen Sie ein zweites Mal und schreiben Sie die Antwort mit. Manche Fragen lassen sich seriös nicht aus dem Stand beantworten, etwa die nach den Gesamtkosten über fünf Jahre, wenn externe Lizenzen im Spiel sind. Der Unterschied liegt darin, ob jemand sagt, er rechne es Ihnen bis morgen aus, oder ob er das Thema wechselt. Ein Nachreichen ist in Ordnung, ein Ausweichen nicht.
Über den Autor
Kevin Schäfer
- Geschäftsführer
- Online-Marketing Consultant
- Freier Sachverständiger für SEO und Webdesign
- Nicht öffentlich bestellt, nicht vereidigt
- Als OMT-Experte gelistet
Diesen Fragenkatalog gibt es, weil Kevin Schäfer regelmäßig auf der anderen Seite des Tisches sitzt: Unternehmen bringen ein Angebot mit und wollen wissen, ob es fair ist. Die zwölf Fragen sind das, was er in diesen Gesprächen tatsächlich durchgeht – einschließlich der Fragen, die unangenehm werden, wenn man sie sich selbst stellt. Deshalb steht die Antwort auf Frage 9 in diesem Beitrag ausgeschrieben: Kevin Schäfer ist freier Sachverständiger für SEO und Webdesign, ausdrücklich nicht öffentlich bestellt und nicht gerichtlich vereidigt. Er führt Schäfer Online-Marketing im Beratungsbüro in Bischofsheim und arbeitet für mittelständische Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet.
Schäfer Online-Marketing · Beratungsbüro Darmstädter Straße 11 · 65474 Bischofsheim · Telefon 06146 90 96 072
Nächster Schritt
Stellen Sie uns diese zwölf Fragen
Am ehrlichsten ist ein Katalog, wenn der, der ihn veröffentlicht, ihn selbst beantwortet. Bringen Sie die Liste mit – gern zusammen mit einem Angebot, das Ihnen bereits vorliegt. Wir gehen beides Punkt für Punkt mit Ihnen durch, auch wenn am Ende herauskommt, dass ein anderer Anbieter besser zu Ihrem Vorhaben passt. Was wir Ihnen nicht versprechen: bestimmte Platzierungen oder eine bestimmte Zahl an Anfragen.
Lieber direkt sprechen? Telefon 06146 90 96 072 oder anfrage@schaefer-online-marketing.de
Verwendete Quellen
- WebAIM, The WebAIM Million 2026, maschinelle Prüfung von einer Million Startseiten, veröffentlicht am 30.03.2026
- IHK Rhein-Neckar, Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, abgerufen am 11.09.2026
- IHK Region Stuttgart, Barrierefreie Webseiten und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, abgerufen am 11.09.2026
- Wettbewerbszentrale, Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt ab 28. Juni 2025, Beitrag vom 24.06.2025
Anmerkung zur Quellenlage: Belegt sind hier die rechtlichen Eckpunkte und die WebAIM-Zahl. Die zwölf Fragen selbst, die Einschätzungen zu guten Antworten und die Warnzeichen stammen aus unserer eigenen Projekt- und Beratungspraxis; dafür gibt es keine Studie, und wir geben sie ausdrücklich als Erfahrung aus, nicht als Statistik. Eine unabhängige Erhebung darüber, wie deutsche Betriebe Agenturen auswählen und woran Projekte scheitern, haben wir bei unserer Recherche am 11.09.2026 nicht gefunden. Dieser Beitrag nennt und bewertet keine anderen Anbieter. Er ist keine Rechtsberatung.
© 2026 Schäfer Online-Marketing, Kevin Schäfer. USt-IdNr. DE330104626